# Die Organe des Vereins sind:
## der Vorstand ## die Mitgliederversammlung
# Der Verein kann einen nicht bestimmenden Beirat einrichten. Die Einrichtung eines Beirats und die Auswahl der Beiratsmitglieder obliegt dem Vorstand.
===§ 8 Der Vorstand===
# Der Vorstand besteht mindestens aus
## dem 1. Vorsitzenden, ## dem 2. Vorsitzenden, ## dem Kassenwart.
# Der Verein wird sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
# Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. In der Geschäftsordnung kann insbesondere eine Verteilung der Aufgaben auf die jeweiligen Mitglieder des Vorstands erfolgen. Abschluss, Änderung und Aufhebung einer Geschäftsordnung für den Vorstand bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Vorstands.
# Der Vorstand ist für die Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
# Der Vorstand hat vor allem folgende Aufgaben:
## Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung ## Einberufung der Mitgliederversammlung ## Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung ## Verwaltung des Vereinsvermögens; insbesondere die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr; Buchführung; Erstellung eines Jahresberichts. ## Abschluss und Kündigung von Verträgen ## Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
===§ 10 Die Amtsdauer des Vorstandes===
# Eine Vertretung in der Mitgliederversammlung durch ein anderes schriftlich bevollmächtigtes Mitglied ist jederzeit möglich. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als zwei fremde Stimmen vertreten.
# Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
## Die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das folgende Geschäftsjahr ## Die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands ## Die Entlastung des Vorstandes ## Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Abberufung ## Beschlussfassungen über die Änderungen der Satzung und Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ## Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands.
===§ 13 Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung===