# Die Mitgliedschaft endet
## mit dem Tod des Mitglieds. Im Falle von juristischen Personen, Personen- oder Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts durch deren Auflösung und Erlöschung, ## durch freiwilligen Austritt, ## durch Streichung von der Mitgliederliste, ## durch Ausschluss aus dem Verein.
# Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zulässig.
# Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz mehrmaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrags mehr als ein Jahr im Verzug ist.