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introduction
This is a document of an association, that we want to found in the future. It's not yet official Zombi policy. It's in german for legal reasons.
==Satzung des Gemeinnützigen Vereins "zom.bi e.V."==
# Die Mitgliedschaft endet
## mit dem Tod des Mitglieds. Im Falle von juristischen Personen, Personen- oder Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts durch deren Auflösung und Erlöschung, ## durch freiwilligen Austritt, ## durch Streichung von der Mitgliederliste, ## durch Ausschluss aus dem Verein.
# Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zulässig.
# Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz mehrmaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrags mehr als ein Jahr im Verzug ist.
# Die Organe des Vereins sind:
## der Vorstand ## die Mitgliederversammlung
# Der Verein kann einen nicht bestimmenden Beirat einrichten. Die Einrichtung eines Beirats und die Auswahl der Beiratsmitglieder obliegt dem Vorstand.
===§ 8 Der Vorstand===
# Der Vorstand besteht mindestens aus
## dem 1. Vorsitzenden, ## dem 2. Vorsitzenden, ## dem Kassenwart.
# Der Verein wird sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
# Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. In der Geschäftsordnung kann insbesondere eine Verteilung der Aufgaben auf die jeweiligen Mitglieder des Vorstands erfolgen. Abschluss, Änderung und Aufhebung einer Geschäftsordnung für den Vorstand bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Vorstands.
# Der Vorstand ist für die Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
# Der Vorstand hat vor allem folgende Aufgaben:
## Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung ## Einberufung der Mitgliederversammlung ## Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung ## Verwaltung des Vereinsvermögens; insbesondere die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr; Buchführung; Erstellung eines Jahresberichts. ## Abschluss und Kündigung von Verträgen ## Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
===§ 10 Die Amtsdauer des Vorstandes===
# Eine Vertretung in der Mitgliederversammlung durch ein anderes schriftlich bevollmächtigtes Mitglied ist jederzeit möglich. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als zwei fremde Stimmen vertreten.
# Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
## Die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das folgende Geschäftsjahr ## Die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands ## Die Entlastung des Vorstandes ## Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Abberufung ## Beschlussfassungen über die Änderungen der Satzung und Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ## Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands.
===§ 13 Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung===
# Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit drei Viertel der abgegeben gültigen Stimmen beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts andereres beschließt, sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, sowie der Kassenwart gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
# Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Steuerbegünstigung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über die Verwertung des verbleibenden Vermögens. Dieses ist unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden.
 
===§ 18 Haftung===
Vorstehende Satzung wurde am 30.07.2018 errichtet.
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