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, 12:32, 8 June 2020
== § 1 Mitgliedsbeitrag ==
Der Mitgliedsbeitrag wird wie folgt festgelegt:
* ordentliche Mitglieder - Einzelbeitrag von 5€ oder mehr.
* Ehrenmitglieder zahlen gemäß §6 Absatz 4 der Vereinssatzung keinen Mitgliedsbeitrag
Der Beitrag ist zum ersten Tag jedes Kalendermonats zu entrichten. In Absprache mit dem Vorstand kann der Beitrag mehrere Monate im Voraus entrichtet werden.
Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Monats wird der Beitrag in voller Höhe fällig.
Der Vorstand kann gemäß §6 Absatz 3 der Vereinssatzung für einzelne Personen einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festsetzen. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
== § 2 Verzug und Mahnung ==
Ein Mitglied befindet sich im Verzug, wenn der Mitgliedsbeitrag 3 Monate nach Fälligkeit nicht entrichtet wurde.
Befindet sich ein Mitglied im Verzug, so ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung.
Bei längerem Beitragsrückstand gemäß § 5 Absatz 3 der Vereinssatzung entscheidet der Vorstand über die Streichung von der Mitgliederliste.
== § 3 Beitragsverwendung ==
Der Kassenwart genehmigt Anträge des Vorstands über die außerordentliche Verwendung von Mitgliedsbeiträgen.
Regelmäßige Ausgaben (z.B. Wiederkehrende Gebühren und Mieten) müssen nur einmalig genehmigt werden.