This is a document of an association, that we want to found in the future. It's not yet official Zombi policy. It's in german for legal reasons.
==Satzung des Gemeinnützigen Vereins "zom.bi e.V."==
# Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit drei Viertel der abgegeben gültigen Stimmen beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts andereres beschließt, sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, sowie der Kassenwart gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
# Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Steuerbegünstigung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über die Verwertung des verbleibenden Vermögens. Dieses ist unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden.
===§ 18 Haftung===
Vorstehende Satzung wurde am 30.07.2018 errichtet.
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